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Thermentausch Infos

1. Gratis Besichtigungstermin und schriftlicher Kostenvoranschlag

Sie wollen Ihre Heizung neu gemacht, gewartet oder repariert haben?

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Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Persönliche Besichtigungen und Beratung sind in Wien kostenlos.

Terminvereinbarung unter:
Telefon 01 / 202 85 56

oder

Email office@b-gas.at

2. Kamin-Vorbefund vom zuständigen Rauchfangkehrer einholen
Wozu einen Kaminvorbefund? Die neuen Geräte sind im Betrieb (wesentlich) effizienter als die alten Thermen. Die Energie (Erdgas) für Warmwasser bzw. Heizung wird bei den neuen Kombithermen besser genutzt als bei den Vorgängermodellen. Mehr Energie / Wärme bleibt in der Wohnung und entweicht nicht mit den Abgasen nach außen. D.h. höhere Effizienz bei der Verbrennung des Erdgases bewirkt letztendlich geringere Abgastemperaturen.
Der Kamin-Vorbefund ist vor der Montage der neuen Heiztherme / Kombitherme beim zuständigen Rauchfangkehrer einzuholen. Der zuständige Rauchfangkehrer ist dem „Schwarzen Brett“ oder dem „Kehrbuch“ – das in jedem Haus öffentlich zugänglich montiert sein muß – zu entnehmen.
Wenn Sie vor haben, daß Sie Ihre Therme innerhalb des nächsten halben Jahres austauschen werden, dann holen Sie bitte rechtzeitig einen Kaminvorbefund ein, damit der Thermentausch nicht durch einen fehlenden Vorbefund verhindert wird.

3. Montagetermin vereinbaren und Auftrag erteilen
Wenn Ihnen unser Angebot zusagt, werden wir mit Ihnen einen Montagetermin vereinbaren. Ein Montagetermin ist binnen weniger Tage möglich. Mit einem kurzen Email können Sie den Auftrag zum telefonisch vereinbarten Montagetermin bestätigen.

4. Austausch / Montage der Kombitherme bzw. der Heiztherme
Zum vereinbarten Montagetermin wird die Kombitherme durch einen Monteur  binnen weniger Stunden ausgetauscht. D.h., das alte Gerät wird demontiert und entsorgt, die neue Kombitherme (oder auch Heiztherme) montiert und in Betrieb genommen. Ein Thermentausch dauert maximal 4 Stunden. Die Montage eines Wärmezentrums (Heiztherme mit Warmwasser-speicher) kann 1 bis 2 Stunden länger dauern.
Zum Zeitpunkt der Montage muß der Kamin-Vorbefund vorliegen bzw. müssen die Auflagen des Rauchfangkehrers bekannt sein. Die zeitgerechte Vorlage des Kaminvorbefunds liegt in der Verantwortung des Kunden bzw. Auftrraggebers!
Nur so können die Auflagen des Rauchfangkehrers erfüllt werden: Einstellungsänderungen an der Kombitherme (Erhöhung der Mindestleistung bzw. der Mindest-Abgastemperatur), Änderung oder Erneuerung der Abgasanlage, usw. Nachträgliche Leistungen sind mit zusätzlichem Zeitaufwand verbunden und müssen extra verrechnet werden!

5. Endbefund des Rauchfangkehrers
Nach der Montage und Inbetriebnahme müssen Sie den Rauchfangkehrer wiederum kontaktieren und mit ihm einen Termin für den Endbefund vereinbaren.
Bei Aussenwandgeräten wird vom Rauchfangkehrer eine Ringspaltmessung durchgeführt. Bei raumluftabhängigen Kaminthermen wird seit 2010 vom Rauchfangkehrer eine kostenpflichtige Luftzahlmessung bzw. eine Differenzdruckmessung im Rahmen der Endbefundung durchgeführt.

6. Kontrolle durch den Gasversorger (WIENGAS / EVN)
Jeder Installateur ist verpflichtet, den Austausch von Thermen dem zuständigen Gasversorger zu melden. Die geschieht in Form der so genannten Installationsanzeige. Aufgrund dieser Installationsanzeige wird der Gasversorger insofern aktiv, als ein Kontrollorgan die Neuinstallation des Gasgeräts und die Einhaltung der Rahmenbedingungen überprüft (z.B. Mindestraumgrößen, Sperrschaltungen, …)
Sie erhalten zu diesem Zweck eine Nachricht von Ihrem Gasversorger mit einem Terminvorschlag. Dieser Termin – oder ein allfällig vereinbarter anderer Termin – ist einzuhalten und kostenlos. Bei einem neuerlichen Termin infolge Versäumens sind dann Gebühren um die 40,- € fällig.

01 / 202 85 56

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